Photovoltaikanlage vor grüner Wiese auf Einfamilienhaus

Photovoltaikanlagen bis 10 kWp können sich von der Einkommensteuer befreien lassen

Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums können sich Besitzer kleiner Photovoltaikanlagen und BHKWs auf Antrag von der Einkommensteuerpflicht befreien lassen. Das reduziert die Steuerbürokratie und macht die Anschaffung einer PV-Anlage auf dem privaten Einfamilienhaus noch attraktiver.

Nachdem der Bundesrat auf Initiative des Baden-Württembergischen Finanzministeriums im Oktober 2020 die steuerliche Befreiung kleiner Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer gefordert hatte, hat das Bundesfinanzministerium Anfang Juni reagiert. In einem Schreiben hebt das Ministerium die Einkommensteuerpflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kW auf, wenn Besitzer einen Antrag auf Befreiung von der Steuerpflicht stellen. Einnahmen aus der Einspeisevergütung werden damit nicht mehr in der Einkommensteuererklärung für diese Anlagen berücksichtigt. Die Änderung gilt auch für vergangene noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Anlagen über 10 kW müssen weiterhin Einkommensteuer zahlen.

Das Schreiben vermeidet ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren und erkennt die in vielen Finanzämter ohnehin bereits gängige Praxis an. Immer häufiger war hier in den letzten Jahren die private Liebhaberei genehmigt worden. Allerdings häufig nach langwierigen Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten.

Möchten Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 10 kW dennoch Einkommensteuer zahlen, ist dies weiterhin möglich. Hierzu muss lediglich eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden. Damit möchte das Finanzministerium Anlagenbesitzern weiterhin die Wahl lassen und für größtmögliche Flexibilität sorgen. Manch einer kann so durch geschicktes Abschreiben der Photovoltaikanlage von Steuervorteilen profitieren.

Zu beachten ist, dass die neue Regelung nur für die Einkommensteuer gilt. Die Regelungen für Photovoltaikanlagen zur Ertragssteuer bleiben unberührt. Hier können Anlagenbesitzer weiterhin zwischen Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerpflicht wählen. Kritiker der Regelung fürchten hierdurch neue Streitigkeiten und fordern, dass auch die Umsatzsteuerpflicht für Anlagen bis 10 kW abgeschafft wird.

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