Die kommunale Wärmeplanung in NRW – Aktueller Stand
Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wurde 2023 vom Bundestag beschlossen und verpflichtet künftig alle Kommunen in Deutschland dazu, eine Wärmeplanung vorzulegen. Auch die Kommunen in NRW müssen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Was das bedeutet und wie der Stand in einzelnen Städten ist, erfahren Sie hier.

Kommunale Wärmeplanung – dazu sind die Kommunen in NRW verpflichtet
Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung
Die rund 11.000 Kommunen in Deutschland sind in den kommenden Jahren dazu verpflichtet, eine sogenannte Wärmeplanung zu erstellen. Damit ist im Grunde ein Plan gemeint, der für die jeweilige Kommune aufzeigt, wie die Wärmeversorgung künftig klimaneutral gestaltet werden kann. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die Wärmeversorgung so transformieren will, dass sie bis 2045 klimaneutral ist. Das ist notwendig, um die Klimaziele einzuhalten. Denn während 2023 erstmals über die Hälfte des Stroms erneuerbar war, liegt der Anteil der erneuerbaren Wärme derzeit bei nur etwas über 15 Prozent.
Das sagt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Die gesetzliche Grundlage für die Pflicht ist das “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze”, welches am 22.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit nun offiziell gilt.
In diesem heißt es, dass die Bundesländer verpflichtet sind, die Erstellung der Wärmepläne durch die Kommunen sicherzustellen. Demnach ist auch NRW zur Überwachung der Erstellung der kommunalen Wärmepläne verpflichtet.
Zeitplan
Der Zeitplan zur Erstellung der Wärmepläne ist folgendermaßen festgelegt:
Kommunen mit über 100.000 Einwohner*innen: 30.06.2026
Kommunen mit unter 100.000 Einwohner*innen: 30.06.2028
Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen: Vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren möglich. Die Entscheidung hierüber liegt beim Land NRW.
Liegt bereits ein Wärmeplan vor, der den Anforderungen des Gesetzes im Wesentlichen entspricht, nach gängigen Leitfäden entwickelt wurde oder der durch den Bund gefördert wurde, muss kein neuer Wärmeplan erstellt werden.
Bestandteile der Wärmeplanung
Die Wärmeplanung soll folgende Bestandteile enthalten:
1. Den Beschluss oder die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung
2. Eignungsprüfung
3. Bestandsanalyse
4. Potenzialanalyse nach
5. Die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios
6. Die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
7. Die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen
Was genau unter den einzelnen Bestandteilen zu verstehen ist, wird näher im Gesetz geregelt.
Die Ausgangslage für die kommunale Wärmeplanung in NRW
Die Kommunen in NRW sind in einer vergleichsweise schwierigen Ausgangslage für die Erstellung kommunaler Wärmepläne. Während in Großstädten im Osten Deutschlands, allen voran Berlin, häufig ein gut ausgebautes Fernwärmenetz existiert, ist die Fernwärme in NRW nur sehr vereinzelt ausgebaut. In Dortmund, Düsseldorf und Dinslaken existiert etwa in Teilen der Stadt ein Fernwärmenetz, das den überwiegenden Teil der Bevölkerung versorgt. Zumeist ist die vorherrschende Heizungsart in NRW jedoch Gas.
Andererseits eignen sich die vielen Ballungszentren und die Dichte an Industrie in NRW eigentlich gut für den Aufbau von Fernwärmenetzen. Bis diese jedoch errichtet sind, können Jahre vergehen und hohe Kosten für die jeweiligen Kommunen entstehen. Außerdem ist eine Bereitstellung von vollständig grüner Fernwärme oftmals nicht einfach. Fernwärme besteht aktuell vor allem aus fossil erzeugter Wärme.
Auch Wasserstoffnetze sind eine Option für die kommunale Wärmeplanung in NRW. Hier gibt es jedoch noch größere Unwägbarkeiten als bei den bereits etablierten Fernwärmenetzen. Hinzu kommt, dass grüner Wasserstoff ebenfalls längst nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist und es oftmals sinnvoller ist, grünen Strom direkt zum Antrieb einer Wärmepumpe zu nutzen, anstatt diesen zur Wasserstoffgewinnung zu nutzen.
Für ländliche Kommunen in NRW ist die Situation hingegen oftmals vergleichsweise einfach. Hier macht ein grünes Fernwärme- oder Wasserstoffnetz durch die geringere Einwohnerdichte oftmals nur wenig Sinn und es wird auf den individuellen Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme gesetzt.
Aber auch Hausbesitzer*innen in einer Großstadt in NRW sollten beim Heizungstausch nicht zögern und auf die Wärmeplanung Ihrer Kommune warten. Bis die Wärmeplanung steht und vor allem umgesetzt ist, können Jahre vergehen. Wer hingegen heute schon auf eine klimafreundliche Wärmepumpe umsteigt, kann sich bis zu 70 % Förderung sichern und spart in den kommenden Jahren Heizkosten.
Status Quo: So steht es um die kommunale Wärmeplanung großer Kommunen in NRW
Die meisten Kommunen in NRW stehen noch am Anfang ihrer kommunalen Wärmeplanung und erheben noch Daten. Dennoch sind einige Kommunen bereits weiter als andere. So haben die Kommunen Mönchengladbach, Verl, Coesfeld und Borken sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein bereits früh mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen.
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