Kabinettsbeschluss: Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen bis 40 kW unverändert – drastische Kürzungen für größere Anlagen

Aufatmen für Hausbesitzer: Die Vergütungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bleibt unverändert. Für Anlagen ab einer Größe von 40 kW soll die Einspeisevergütung, nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Montag, jedoch schon ab Januar 2019 drastisch gesenkt werden.

Geht es nach dem Bundeskabinett sollen die Fördersätze für Photovoltaikanlagen ab 40 kW schon zum 1. Januar 2019 sinken und dann nur noch 8,33 Cent pro Kilowattstunde betragen. Als Grund nennt die Regierung eine massive Überförderung großer Photovoltaikanlagen.

Tatsächlich sind die Kosten für Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Eine attraktive Alternative zu der Einspeisung von PV-Strom stellen zunehmend Eigenverbrauchslösungen dar. Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) Karsten König hält den Beschluss allerdings für zu kurzfristig: „Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die Sonderausschreibungen“.

Freuen können sich Besitzer von Einfamilienhäusern, die eine Photovoltaikanlage planen – sie erhalten wie gewohnt eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, deren Höhe weiterhin nur in kleinen Schritten abgesenkt wird. Zwar steht auch hier mittlerweile der maximale Eigenverbrauch von Solarstrom im Vordergrund und jede zweite Anlage wird mit Stromspeicher installiert, dennoch bietet die Einspeisevergütung willkommene Planungssicherheit.

Im Kabinettsbeschluss zum Energiesammelgesetz ebenfalls enthalten sind 4 GW Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land. Diese sollen helfen die angestrebten Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen. Der Gesetzesentwurf muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden. BSW Solar berichtet, dass hier aus den Reihen der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD bereits Widerspruch vernehmbar sei. Ob der Entwurf tatsächlich noch gekippt wird, bleibt abzuwarten.

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