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Heizungsgesetz: Vernünftiger Kompromiss oder Katastrophe für den Klimaschutz

Nach monatelanger hitziger Debatte in der Ampelkoalition konnte vergangene Woche endlich ein Kompromiss beim Heizungsstreit erzielt werden. Doch kann dieser überzeugen? Bereits in der ersten Bundestagsdebatte über das Heizungsgesetz erntete Habeck scharfe Kritik der Opposition. Während CDU und FDP den Kompromiss wegen Ungenauigkeiten und Angstmache kritisieren, ist das Gesetz für viele Klimaschützer*innen eine dramatische Verzögerung für die Wärmewende. Wir geben eine Einschätzung.

Die ursprüngliche Regel, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist nicht vollständig gekippt. Sie greift jedoch nur noch in bestimmten Fällen und wird stark an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese soll bis 2028 deutschlandweit vorliegen und von den jeweiligen Kommunen erstellt werden. Bevor eine Kommune eine Wärmeplanung hat, können Hausbesitzer*innen weiterhin Gasheizungen verbauen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind. Eine Ausnahme sind reine Neubaugebiete. Hier greift die 65 %-Regelung unmittelbar. 

Liegt eine Wärmeplanung vor, kommt es darauf an, ob diese ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht. Ist das der Fall, können auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Plant die Kommune kein Gasnetz, ist es lediglich erlaubt, Gasheizungen zu verbauen, wenn sie zu 65 % mit Biomasse oder nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff betrieben werden.

Wie eine Heizung zu 65 % erneuerbar betrieben wird, soll den Hausbesitzer*innen überlassen werden und es gilt ausdrücklich Technologieoffenheit. Es muss nicht nur auf Wärmepumpen gesetzt werden, denn Heizungen mit Pellets erfüllen die Vorgabe ausnahmslos und auch grüner Wasserstoff ist im Rahmen von Gasnetzen oder davon unabhängig eine Option.


Kommunale Wärmeplanung bis 2028 wird bremsend wirken

Die Idee, den Heizungstausch in einer Kommune an die kommunale Wärmeplanung zu koppeln, ist zunächst einmal sinnvoll und einleuchtend. Denn wird in einer Kommune etwa ein Wärme- bzw. Gasnetz geplant, das grüne Wärme liefert, kann es für Eigentümer*innen sinnvoller sein, sich an das Netz anschließen zu lassen, anstatt in eine eigene grüne Heizung zu investieren. Dennoch wird die Frist bis 2028 die Wärmewende deutlich verzögern. Nach der Erstellung der Wärmeplanung können noch Jahre vergehen, bis die Kommunen ihre Planungen annähernd umgesetzt haben. Geht eine Gasheizung aber im nächsten Jahr kaputt und wird durch eine neue ersetzt, wird schlimmstenfalls Jahrzehnte weiter fossiles Gas verbrannt. Der Einbau einer Wärmepumpe hingegen bedeutet einen sofortigen Beitrag zum Klimaschutz.

Mit der neuen H2-ready-Gasheizung droht die Kostenfalle 

Eine weitere schlechte Nachricht fürs Klima ist die vielfach weiterhin erlaubte Neuanschaffung von Gasheizungen, die H2-ready sind. Was Technologieoffenheit signalisieren soll, kann sich künftig zur gefährlichen Kostenfalle für Hausbesitzer*innen entwickeln. Zwar ist die Gasheizung günstig in der Anschaffung, langfristig werden die Preise für fossiles Gas jedoch deutlich steigen. Und auch der anvisierte Betrieb der Gasheizung mit Wasserstoff wird nicht billig sein, denn schon bei der Erzeugung von Wasserstoff aus grünem Strom geht viel Energie verloren. Die Nutzung von Wasserstoff führt zu weiteren Energieverlusten. Wärmepumpen, die erneuerbar erzeugten Strom ohne Verluste nutzen können, werden daher deutlich günstigere Wärme liefern. Bereits heute sind effiziente Wärmepumpen vielfach günstiger als die klassische Gasheizung. 

Hinzu kommt: die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff ist noch viel zu gering. Und auch die nötige Infrastruktur existiert noch nicht, denn unsere bestehenden Gasnetze sind nicht auf Erdgasgemische mit hohen Wasserstoffanteilen ausgelegt. Schließlich ist auch der Betrieb von Gasheizungen mit Wasserstoff noch wenig erprobt. Heutige H2-ready-Gasheizungen lassen meist nur eine Beimischung von 20 bis 30 % Wasserstoff zu. Wer sich eine solche Heizung anschafft, heizt selbst bei Verfügbarkeit von Wasserstoff die nächsten 20 Jahre größtenteils fossil.

Heizen mit Biomasse kann zu Flächenfraß führen

Letztlich kann auch die Regel, dass Biomasse bzw. Pelletheizungen, die die 65-Prozent-Regel ausnahmslos erfüllen, durchaus kritisch gesehen werden. Zwar sind Holz und Biomasse nachwachsende Rohstoffe, allerdings verlieren wir schon heute deutlich mehr Wald, als nachwächst. Für eine deutlich ausgeweitete Biomasseproduktion reichen die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen nicht. Mehr Biomasseheizungen bedeuten daher nicht selten Eingriffe in intakte Ökosysteme.

Fazit: Angezogene Handbremse statt Turbo für die Wärmewende

Der erzielte Heizungskompromiss ist daher alles ander als ein Meilenstein für mehr Klimaschutz in Deutschland. Vielmehr wird  der Klimawandel durch die nun zulässige Installation von neuen Gasheizungen sogar weiter angeheizt. Für Hauseigentümer*innen kann sich die angepriesene Technologieoffenheit mitunter schnell zu einer Kostenfalle entwickeln, denn oftmals fällt es Endkund*innen schwer, die Kosten und Potenziale einer Heiztechnologie vorausschauend zu beurteilen. Wer echten Klimaschutz möchte, sollte beim Defekt der alten fossilen Heizung schon heute auf eine Wärmepumpe umsteigen. Die Technologie ist erprobt und Netzstrom zum Betrieb der Geräte ist bereits heute etwa zur Hälfte erneuerbar. Wer die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombiniert oder Ökostrom bezieht, kann die Klimafreundlichkeit weiter steigern. 

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